EXCLUSIV APARTMENT mit atemberaubendem Berg- und kleinem Seeblick am Fuße des Mondseeberg in ruhiger sonniger Lage
eingebettet im Erdgeschoss unseres Einfamilienhauses befindet sich das hochwertig ausgestattete 50m² große Apartment! Es verfügt über ein Schlafzimmer & einen großen Wohn-, Ess-, Kochbereich mit jeweils Zugang zum Außenbereich! Der Kochbereich ist zusätzlich mit einer Kaffeemaschine, Mirkowelle, Soda-Stream, einem Wasserkocher & einem Tiefkühlfach ausgestattet. Im Wohnbereich besteht auch die Möglichkeit die Couch auszuziehen, um ein weiteres Bett zu erhalten! Das Badezimmer verfügt über eine Dusche, die mit einer Regenbrause ausgestattet ist - ebenfalls findet man hier das WC. Es befindet sich auch ein Abstellraum mit Waschmaschine im Apartment!
Im Außenbereich des Apartments befindet sich eine gemütliche Lounge, die zum verweilen in der Sonne einlädt. Ein Outdoor-Essbereich sowie ein Griller runden die Ausstattung ab.
INKLUSIV LEISTUNGEN:
Bettwäsche, Handtücher, Wasch- und Reinigungsmittel, Kaffeemaschine inkl. Kaffeekapseln, Soda-Stream, Wasserkocher, Grillkohle sowie Parkmöglichkeiten
MONDSEE ist für die vielen Möglichkeiten mit kurzen Wegen bekannt. Ob Entspannung am See, sportliche Aktivitäten in den Bergen, Radtouren oder auch ein Stadtbummel in Salzburg. Eine Region, die für viel Abwechslung sorgt.
DIE SEEN Mondsee, Attersee, Wolfgangsee, Fuschlsee, Irrsee haben viel zu bieten, ob Baden, Wasserskifahren, Segeln, Surfen, mit dem Schiff zu fahren oder sie mit dem Rad zu umrunden, hier findet man schnell etwas passendes!
DIE BERGE Schafberg, Drachenwand, Schober - mit der berühmten Zahnradbahn auf den Schafberg, für Kletterbegeisterte der Drachenwandklettersteig oder eine tolle Wanderung, die Berge haben für jeden etwas zu bieten!
DIE STADT SALZBURG lädt zu einem Stadtbummel, einer Besichtigung der Festung, einem Zoobesuch und vieles mehr ein
HALLSTATT ist für Kulturbegeisterte in einer Stunde mit dem Auto erreichbar
- 50m² Apartment - exclusiv ausgestattet
- 2 Zimmer
- bis zu 4 Personen
- Outdoorbereich - Terrasse mit Lounge, Essbereich & Griller
- Sonnige ruhige Lage
- See- & Bergblick
- Ortskern in wenigen Minuten erreichbar
Das Apartment liegt am Fuße des Mondseebergs in einer kleinen ruhigen Siedlung in sonniger Lage!
MONDSEE der See sowie der Ort sind in ca. 3 Minuten mit dem Auto & zu Fuß in ca. 15-20 Minuten erreichbar
DIE SEEN Attersee, Wolfgangsee, Fuschlsee, Irrsee sind mit dem Rad sowie auch mit dem Auto in kurzer Zeit erreicht
DIE BERGE Schafberg, Drachenwand, Schober sind die, die auch von der Wohnung aus zu sehen & mit einem Katzensprung erreicht sind
DIE STÄDTE Salzburg ist in ca. 20 Minuten / Linz & Hallstatt in ca. 1 Stunde / Wien, Innsbruck & München in ca. 2-2,5 Stunden mit dem Auto erreicht
EINKAUFSMÖGLICHKEITEN sind in ca. 3 Minuten mit dem Auto erreichbar (Hofer, Billa, Spar, DM, etc.)
1. Begriffserklärung
Als „Vermieter“ gilt Angela Niederbrucker & Markus Strobl. „Mieter“ ist der jeweilige Vertragspartner, auf dessen
Namen die Buchungsbestätigung lautet. Mietobjekt ist die Ferienwohnung / Adresse Steinerhofstrasse 44, 5310 Mondsee.
2. Geltung
2.1.Diese AGB bilden einen Bestandteil des jeweiligen Beherbergungsvertrags. Abweichende Regelungen gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und jeweils für den Einzelfall.
2.2.Soweit im Nachstehenden keine besonderen Regelungen vorgesehen sind, gelangen die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zur Anwendung.
3. Angebot und Annahme
3.1.Angebote der Vermieterin sind unverbindlich und entsprechen der aktuellen Buchungslage am jeweiligen Tag.
3.2.Der Beherbergungsvertrag kommt erst mit Einlangen einer Anzahlung in Höhe von 25% (bei Buchung mehr als zwei Monate vor Anreise) am Konto der Vermieter zustande.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1. Preise verstehen sich in Euro.
4.2. Anzahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung auf das Konto der Vermieter akzeptiert / Restzahlungen werden bei Abreise auch in Bar akzeptiert
4.3. Die Vermieter wird dem Mieter im Fall bestehender Kapazitäten eine Anzahlungsrechnung über 40 % der Aufenthaltskosten zukommen lassen. Diese Anzahlungsrechnung ist binnen 10 Tagen ab Zugang auszugleichen.
5. Storno durch die Vermieter
5.1. Bei nicht fristgerechter Zahlung (auch nur eines Teilbetrags) sind die Vermieter berechtigt, die Buchung zu stornieren und ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits geleistete Anzahlung gilt in diesem Fall als Stornogebühr und ist nicht rückerstattungsfähig.
5.2. Werden die Vermieter durch den Eintritt von unvorhersehbaren und von ihr nicht zu vertretenden Umständen an der Erfüllung des Vertrags gehindert, ist sie zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt auch im Fall des Verkaufs der Ferienwohnung. In diesem Fällen wird eine bereits geleistete Zahlung vollständig zurückerstattet.
6. Storno durch den Mieter
6.0 Bis 3 Monate vor Anreise kostenlose Storno / 3 bis 1 Monat vor Anreise 40 % vom Reisebetrag / 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise 70 % vom Reisebetrag / Letzte Woche 90 % vom Reisebetrag
6.1. Die Vermieter empfehlen daher den Abschluss einer Stornoversicherung über die Europäische Reiseversicherung.
6.2. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen und gelten erst mit Ausstellung einer eigenen Bestätigung durch die Vermieter als angenommen.
7. Schäden
7.1. Die Haftung des Mieters für von ihm verursachte oder ihm zurechenbare Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
8. An- und Abreise
8.1. Am Tag der Anreise ist der Bezug der Ferienwohnung – vorbehaltlich der Bekanntgabe einer alternativen Bezugszeit – ab 15.00 Uhr möglich. Die Abreise hat am letzten Tag des Aufenthalts bis 10.00 Uhr zu erfolgen.
8.2. Im Fall der nicht fristgerechten Abreise sind die Vermieter berechtigt, einen weiteren Aufenthaltstag in Rechnung zu stellen.
9. Anzahl der Gäste / Außerordentlicher Kündigungsgrund
9.1. Die Anzahl der Gäste darf die Anzahl der Schlafplätze nicht übersteigen. Die Ferienwohnung ist für maximal vier Gäste (inkl. Kinder) nutzbar.
9.2. Der Mieter hat die Anzahl der mit ihm anreisenden Gäste bereits anlässlich seiner Reservierung bekanntzugeben.
9.3. Sind mehr Personen in der Ferienwohnung aufhältig als zulässig, liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, der die Vermieter zur sofortigen Auflösung desBeherbergungsvertrags berechtigt.
9.4. Die vorzeitige Abreise oder verspätete Ankunft einzelner Personen führt nicht zu einer Reduktion der Aufenthaltskosten.
10. Ausstattung
Maße, Beschreibung und Ausstattung des Objekts sind beispielhaft und können abweichen.
11. Pflichten des Mieters
11.1. Der Mieter verpflichtet sich zum respektvollen Umgang mit dem Mietobjekt sowie zur ordnungsgemäßen Nutzung des Inventars. Ein Verrücken der Möbel ist nicht zulässig.
11.2. Das Mietobjekt ist in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Das gilt insbesondere für die Küche.
11.3. Der Mieter verpflichtet sich zur Mülltrennung und Entsorgung in den eigenes dafür vorgesehenen Müllcontainern.
11.4. Das Rauchen ist im Gebäude untersagt. Zigarettenstummel auf der Terrasse oder im Garten sind zu entsorgen.
11.5. Der Mieter verpflichtet sich zum rücksichtsvollen Umgang mit den Nachbarn. Ruhezeiten und die Privatsphäre der Nachbarn sind vor allem bei Aufenthalt im Garten zu respektieren.
11.6. Die vorschriftswidrige Nutzung des Internets (unter falschem Namen) sowie der Download illegaler Inhalte ist untersagt.
11.7. Die Nutzung der Feuerstätte oder das Anzünden von Kerzen ist nur in Anwesenheit des Mieters in der Ferienwohnung zulässig.
11.8. Zelten ist auf dem Grundstück nicht zulässig.
11.9. Das Betreten der Wiesen und Weiden hinter dem Haus ist untersagt. Diese Flächen stehen nicht im Eigentum der Vermieter.
12. Haustiere
12.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin gegen eine besondere Vergütung mitgebracht werden. Hunde sind nicht erlaubt.
13. Haftung
13.1. Die Vermieter haftet nicht für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung der Vermieter ist auf die Gesamtaufenthaltskosten beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn es sich beim Geschädigten um einen Verbraucher handelt, ein Personenschaden oder atypischer / unvorhergesehener Schaden vorliegt.
13.2. Den Mieter trifft die Beweislast für das Vorliegen eines nicht bloß leicht fahrlässigen Verhaltens. Auch das Verschulden der Vermieter am Eintritt des Schadens ist vom Mieter nachzuweisen.
13.3. Der Mieter hat sämtliche Schäden am Mietgegenstand und dem mitvermieteten Inventar, die er oder ihm zuzurechnende Personen (gebetene Gäste) schuldhaft verursacht haben, auf eigene Kosten zu ersetzen.
13.4. Die Vermieter haftet nicht für von ihr nicht verschuldete kurzfristige Ausfälle von Versorgungseinrichtungen (Wasser, Gas, Strom), elektrischen Geräten oder der Internetverbindung. Der Mieter hat derartige Beeinträchtigungen der Vermieter jedoch unverzüglich zu melden, damit sie eine Behebung veranlassen können.
13.5. Die Benützung der Feuerstätte oder von Kerzen erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters.
14. Wertgegenstände
Die Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände. Während des Aufenthalts hat ausschließlich der Mieter Zutritt zur Ferienwohnung. Er hat für das ordnungsgemäßer Versperren und die sichere Verwahrung seiner Wertgegenstände selbst Sorge zu tragen.
15. Geschäftliche Nutzung
Die am Internetauftritt veröffentlichten Preise umfassen nicht die kommerzielle Nutzung des Objekts (etwa zu Dreharbeiten oder für Fotoshootings). Eine derartige Nutzung bedarf einer individuellen Vereinbarung mit den Vermietern und ist im Einzelnen auszuhandeln.
16. Anwendbares Recht
Es wird die Anwendung österreichischen materiellen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Ist der Mieter Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen jenes Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
Besondere Hinweise
− Die Nutzung der Außenflächen erfordert erhöhte Aufmerksamkeit.
− Eltern sind für die entsprechende Beaufsichtigung ihrer Kinder verantwortlich.
− Im Bereich der Straße und der Steinmauer ist auf die Absturzsicherung kleiner Kinder zu achten.
− Auf die Steinmauer darf nicht geklettert werden.
− Das Betreten der Geschosse (OG 1+OG2) der Vermieter inkl. Garten & Pool sowie die Außenstiege ist nicht gestattet.
− Der gesamte Außenbereich wird videoüberwacht.
− Bei längerem Verlassen (Ausflüge) der Ferienwohnung müssen alle Fenster und Türen sowie die Außenrollos geschlossen werden (Gewittergefahr und Einbruchsschutz).
Steinerhofstraße 44
A-5310 Mondsee